Herzlich willkommen!
Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder der Textilreiniger-Innung Hamburg in der VIG
Zum 01. Januar 2021 übernimmt die Vereinigte Innungsgeschäftsstelle die Geschäftsführung der Textilreiniger-Innung Hamburg. Die Schiedsstelle der Innung wird auch weiterhin für Schlichtungen zur Verfügung stehen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Textilreiniger-Innung Hamburg
Bei Schuldts Stift 3
20355 Hamburg

Telefon: 040 357446 0
Email: office@vig-hh.de
Internet: www.vig-hh.de/Textilreiniger-Innung
#CoronaHH
Senat vereinbart Umsetzung der MPK-Beschlüsse für Hamburg
Bund und Länder haben beschlossen, den Lockdown bis mindestens 14. Februar zu verlängern und die Maßnahmen in bestimmten Bereichen zu schärfen
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite
Maskenpflicht
In Bussen und Bahnen, beim Einkaufen, bei Gottesdiensten, bei Amtsgängen zu Behörden und bei Gesundheitsbehandlungen müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen insbesondere OP-Masken und Masken mit dem Standard KN95 oder FFP2. Einfache Alltags- bzw. Stoffmasken (Mund-Nasen-Bedeckung) sind zukünftig in den genannten Bereichen nicht mehr gestattet. Auch in den übrigen Bereichen mit einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind eigens zu diesem Zweck hergestellte Bedeckungen vorgeschrieben, das heißt Tücher oder über Mund und Nase gezogene Kleidungsstücke sind nicht mehr zulässig.
Hinweise des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken) finden Sie auf der Internetseite
www.bfarm.de (Bitte hier klicken)
Die aktuelle Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung
(Stand: 21. Januar 2021)
Kurz & knapp
Corona - Was gilt denn jetzt?Das Infektionsgeschehen ist in ganz Deutschland immer noch hoch. Deshalb gelten alle Regeln vom Dezember weiter bis zum 31. Januar 2021 und werden um weitere Maßnahmen ergänzt. Das Ziel aller Einschränkungen ist, das Risiko einer Ansteckung deutlich zu senken.
Auf der Internetseite
www.hamburg.de finden Sie einen einfachen Überblick über das, was rechtlich gilt.
Stand: 08. Januar 2021
Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab 16. Dezember betroffen sind.
Ausführliche Informationen über Höhe und welche Kosten gefördert werden finden SIe auf der Seite des Bundesfinanzministeriums
Google-Suche: Alte Webseiten bis März optimieren
Google wirft Internetseiten zum 31. März 2021 aus den Suchergebnissen, die noch nicht Smartphone fähig sind. Betriebe mit alten Webseiten werden dann bei den Suchergebnissen schlechter gerankt und entsprechend schwer bis gar nicht gefunden. Potenzielle Kunden und Geschäftspartner können den Betrieb dann nicht mehr finden.
Sie können auf kostenlosen Plattformen prüfen, ob ihre Website mobil optimiert ist oder nicht - und sollten dann zeitnah reagieren, um nicht im Netz zu verschwinden.
AusbildungsprämieDas Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Die Ausbildungsprämie fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.
Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.
Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.
Weitere Informationen, Voraussetzungen und notwendige Dokumente zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur für Arbeit
www.arbeitsagentur.de
Gefährliche Betrugsmaschen mit Corona-Hilfe
Seit Beginn der Corona-Pandemie sind immer wieder betrügerische Emails mit vermeintlichen Corona-Soforthilfeanträgen im Umlauf.
Derzeit versuchen Kriminelle mit angeblichen Weihnachtsboni und Corona-Hilfen für kleine Unternehmen oder Soloselbständige sensible Daten zu erschleichen. Hierfür werden E-Mails versandt, die den Eindruck erwecken sollen, als stammen sie von der EU-Kommissionsvertretung. Darin werden Corona-Soforthilfen in Aussicht gestellt, für die ein Antrag ausgefüllt werden soll, der auch gleich im Anhang als PDF-Datei beigefügt wurde und der allerlei sensible Daten abgreift.
Als Absender wird die E-Mail "deutschland@ek-europa.eu" verwendet, wobei die E-Mail-Adressen der EU-Kommissionsvertretung jedoch in Wirklichkeit mit "ec.europa.eu" enden.
Falls Sie solche Nachrichten erhalten, sollten diese unter keinen Umständen geöffnet werden, da nicht klar ist, ob „nur“ Daten über die Eingabemasken abgegriffen werden sollen, oder die Anhänge selbst Schadcode enthalten. Wir raten, solche Mails umgehend zu löschen! - Bleiben Sie bitte wachsam.
Bitte beachten ...Corona Soforthilfen sind zu versteuern
Staatliche Zuschüsse, um laufende Betriebsausgaben wie z.B. Mieten zumindest teilweise zu decken, konnten dieses Jahr im Rahmen der Corona-Soforthilfen staatliche Zuschüsse beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Corona bedingten Unterstützungen als Betriebseinnahmen zu versteuern und in den Steuererklärungen für 2020 zu berücksichtigen sind. Die Besteuerung gilt für alle staatlichen Hilfen wie die Corona Soforthilfen, die Überbrückungshilfen und die Novemberhilfe.
In dem Zusammenhang prüft das Finanzamt ebenfalls, ob die Empfänger die Corona-Hilfen auch zurecht erhalten haben. In den Steuerformularen für 2020 wird es dazu eine Extra-Anlage geben. Wer zu viel erhalten hat, muss die Leistungen zurückzahlen.
Beim Finanzamt besteht auf Antrag weiterhin die Möglichkeit Ratenzahlung oder Stundung der fälligen Steuerzahlung oder Steuervorauszahlung herabzusetzen.
Die Unterstützungszahlungen des Bundes und der Länder hingegen sind nicht umsatzsteuerpflichtig!
KurzarbeitergeldAnzeige, Antrag und Berechnung
Hier finden Sie nützliche Informationen und Formulare
Muster -
Vereinbarung zur Einführung von KurzarbeitHotline der Bundesagentur - Telefon: 0800 45555-20
(Hinweis - Zuständig Beantragung von Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur!)
Kurzarbeit - Fragen & Antworten
Grundsätzlich gilt, dass Azubis nicht vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind, da für sie Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung gilt und Beiträge entrichtet werden. Sie werden allerdings nicht wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Sachen Kurzarbeitergeld behandelt. Dies wird z.B. bereits daran deutlich, dass Azubis bei der Ermittlung der Berechtigung auf Kurzarbeitergeld hinsichtlich der betrieblichen Betroffenheit nicht mitgezählt werden. Bei der nun angekündigten Sonderform des Kurzarbeitergeldes im Zuge der Corona-Krise wird eine Betroffenheit von mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vorausgesetzt. Bei dieser Zählung müssen Azubis nach aktuellem Stand außen vor bleiben.
Krankschreibung per Telefon länger möglich
Patienten mit leichten Erkältungsbeschwerden können sich bis ins neue Jahr hinein auch ohne Praxisbesuch telefonisch krankschreiben lassen.
Die Sonderregelung wird bis 31. März 2021 verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss. Dies soll Kontakte und Infektionsrisiken reduzieren. Ärztinnen und Ärzte müssten sich aber "durch eine eingehende telefonische Befragung" persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen und prüfen, ob doch eine körperliche Untersuchung nötig sein könnte.
Die telefonischen Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Die Sonderregelung war bisher bis Jahresende befristet gewesen.
Hier finden Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt
nach Postleitzahl oder Ort:
Quelle und Copyright Robert Koch-Institut
Informationen der Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsstellung läuft wie bei Phase I der Überbrückungshilfe über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer).
Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Unternehmensnachfolge für den Handwerksunternehmer
In so manchen Unternehmen im Hamburger Handwerk gibt es ein Nachfolgeproblem. Über 42% der Eigentümer sind älter als 50 Jahre. Auch Sie?
Die Alternative zur Schließung ist eine gut geplante Unternehmensnachfolge. Hier gilt es, den Betriebsübergang psychologisch versiert, steuerlich optimiert und erbrechtlich fundiert zu gestalten. Der Stabwechsel als Prozess zwischen Senior und Junior sollte beginnen, wenn der Unternehmenslenker 50 bis 60 Jahre alt ist. Wenn nämlich eine Familienlösung ausscheidet, ist dann immer noch genügend Zeit, einen externen Nachfolger zu suchen, zu finden und aufzubauen.
In dem Kurzseminar finden wir Zeit für Ihre Fragen und ein mögliches Konzept - Versprochen!
Termin: Dienstag, 09. Februar 2021
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder von 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr
Kostenbeitrag EUR 55,00
Rechtsanwalt Andreas Ackermann - Zertifizierter Testamentsvollstrecker
(Experte für Erbe - Grundstück - Vermögen (E-G-V)
Grimm 12, 20457 Hamburg - Telefon 040 32 35 00
Anmeldungen bitte in der Innungsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer: 040 357446 11
oder per Email: office@vig-hh.de
Schutzmasken - Wo liegt der Unterschied
Vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie wird unter anderem über die Verfügbarkeit von Persönlicher Schutzausrüstung für die medizinischen Berufe diskutiert. Insbesondere der Atemschutz steht hier im Fokus.
Oft wird dabei der Mund-Nase-Schutz (auch als OP-Maske) bezeichnet mit Atemschutzmasken in einem Atemzug genannt oder verwechselt. Um die Einordnung zu erleichtern, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eine Übersichtsgrafik erstellt, die die Unterschiede einfach erklärt.
Steuern - Finanzamt bietet Stundung anVon der Corona-Krise betroffene Steuerpflichtige können auf Antrag ihre Steuerschuld zinslos stunden lassen.
Nach derzeitiger Auskunft des Bundesfinanzministeriums ist die zinslose Stundung von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuer für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31.Dezember 2020 unter der Darlegung der Verhältnisse möglich. Gleiches soll für Stundungen der Gewerbesteuer gelten, diese unterliegt jedoch den Weisungen der Landesfinanzbehörden. Die Stundung von Lohnsteuer ist nicht möglich.
Muster -
Antrag Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des CoronavirusMuster -
Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen
Grundsicherung für Selbstständige
Selbstständige (Einzelunternehmer und Freiberufler) haben bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit Arbeitslosengeld II zu beantragen. Die Voraussetzungen erfragen Sie bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Jobcenter. Anträge sind bei dem Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standort für Selbstständige zu stellen.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
Entschädigung von Verdienstausfällen
nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht nur im Zusammenhang mit einer durch eine zuständige Behörde (Gesundheitsamt oder Ordnungsamt) angeordneten Quarantäne bzw. einem Tätigkeitsverbot und ein Verdienstausfall. Berechtigte sind hierbei Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, gegen die direkt eine Quarantäne bzw. ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde.
Wird ein Betrieb aufgrund einer polizeirechtlichen oder ordnungsbehördlichen Anordnung geschlossen,
dann gibt es keinen infektionsschutzrechtlichen Erstattungsanspruch.
Hotlines für betroffene Unternehmen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) - Hotline für Unternehmen: 030 18615-1515
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
(Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.): 030 346465100
Hotline zu Fördermaßnahmen: 030 18615 8000
Hotline der KfW: 0800 539 9001
Hotline der Bundesagentur, zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur
(Beantragung von Kurzarbeitergeld) 0800 45555-20
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen (BAFA-Hotline): 06196 908-1444
Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
Telefon: 040 42863 0
Fax: 040 4279 3030
E-Mail: poststelle@soziales.hamburg.de
Internet:
www.hamburg.de/sozialbehoerde
Telefon-Hotline der Hamburger Gesundheitsbehörde für Fragen zum Coronavirus: (040) 428 284 000
Arbeitsrecht - Hinweise für die Praxis
Alle wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen beantwortet ein Merkblatt der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände Hinweise für die Praxis.
Richtig Händewaschen - Händewaschen schützt vor Infektionen!
Die Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern. Händewaschen schützt!
Ob beim Naseputzen, beim Toilettengang, beim Streicheln eines Tieres oder bei der Zubereitung von rohem Fleisch: Die Hände kommen häufig mit Keimen in Kontakt und können diese auf alles übertragen, das anschließend angefasst wird. Beim Händeschütteln oder über gemeinsam benutzte Gegenstände können auch Krankheitserreger leicht von Hand zu Hand gelangen.
Berührt man mit den Händen dann das Gesicht, können die Erreger über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen. Händewaschen unterbricht diesen Übertragungsweg. Steht unterwegs keine Waschmöglichkeit zur Verfügung, sollten Sie zumindest vermeiden, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren oder Speisen mit der Hand zu essen.
Links mit weiteren wichtigen Informationen:
Future Talk im Riesenrad 2020
Die diesjährige Berufsinformation für Schüler*innen auf dem Hamburger Dom
Donnerstag, 20. August 2020 ... wurde abgesagt!
Achtung vor irreführenden E-Mails
zur Registrierung im Transparenzregister 
Aktuell erhalten Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende vermehrt E-Mails, in denen sie auf ihre Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß Â§Â§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und ihnen Bußgelder bei Unterbleiben der Registrierung angedroht werden. Sie werden aufgefordert, sich kostenpflichtig auf einer Internetseite zu registrieren.
Reagieren Sie NICHT auf diese E-Mails, folgen Sie NICHT dem Link der E-Mail und registrieren Sie sich NICHT auf der angegebenen Internetseite! Leisten Sie auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen!
Dieser Verein hat nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun, bei den Mails handelt es sich NICHT um eine amtliche Aufforderung.
Bundesrat genehmigt Berufsbildungsmodernisierungsgesetz
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf für das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz soll die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Folgende Regelungen treten mit dem Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.
Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen werden, sind folgende Mindestausbildungsvergütungen zu zahlen.
2020 2021 2022 2023
im 1. Lehrjahr: 515,00 EUR 550,00 EUR 585,00 EUR 620,00 EUR
im 2. Lehrjahr: 607,70 EUR 649,00 EUR 690,30 EUR 731,60 EUR
im 3. Lehrjahr: 695,25 EUR 742,50 EUR 789,75 EUR 837,00 EUR
im 4. Lehrjahr: 721,00 EUR 770,00 EUR 819,00 EUR 868,00 EUR
Ab 01. Januar 2024 wird der Basiswert für das 1. Lehrjahr jährlich durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung bekanntgegeben (2. Lehrjahr + 18%, 3. Lehrjahr + 35%, 4. Lehrjahr +40%).
An Tagen vor einer schriftlichen Abschlußprüfung sind Auszubildende künftig von der betrieblichen Arbeit freizustellen. Ebenso sind Auszubildende an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von der anschließenden Arbeit im Betrieb freizustellen. Diese Tage sind als voller Arbeitstag (z.B. acht Stunden) auf die Ausbildungszeit anzurechnen. Weiter müssen Ausbildungsbetriebe künftig den Auszubildenden Fachliteratur als Ausbildungsmittel bereitstellen. Auch sind Betriebe zukünftig verpflichtet, Arbeitnehmer für deren ehrenamtliche Prüfertätigkeit freizustellen.
Für die drei Fortbildungsstufen der höheren beruflichen Bildung werden neue Abschlußbezeichnungen eingeführt ("Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional"). Meister dürfen sich künftig zusätzlich als "Bachelor professional" bezeichnen. Durch die englischen Bezeichnungen soll die internationale Anschlussfähigkeit gesichert werden. Die Regelung gilt auch für bestehende Meister.
Die Möglichkeit zur Ausbildung in Teilzeit wird erweitert. Dieser Weg soll vor allem Geflüchteten, Lernbeeinträchtigten und Behinderten offenstehen. Voraussetzung zur Ausbildung in Teilzeit ist die Zustimmung des Betriebes.

Neues zum Datenschutz - DSGVO
Erleichterungen bei der Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Im Rahmen des "Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes" hat der Deutsche Bundestag den Schwellenwert zur Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten von zehn auf 20 Personen verdoppelt. Das bedeutet, sind in einem Betrieb mindestens 20 Personen STÄNDIG mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, erst dann ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen.
EuGH: Websites müssen die Einwilligung für den Facebook Like-Button einholen
Der "Gefällt Mir"-Knopf auf Websites sendet Daten an Facebook, selbst wenn die Besucher keine Mitglieder sind. Die Richter in Luxemburg entschieden: Websitebetreiber, die den Like-Button oder auch einen Link zu Facebook einbinden, müssen künftig beim Besuch der Website darauf hinweisen, dass Daten erhoben und übermittelt werden. Dabei geht es jedoch nur um die Erhebung und Übermittlung der Daten – für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist Facebook allein zuständig.
Future Talk im Riesenrad 2019
Berufsinformation für Schüler in luftiger Höhe auf dem Hamburger Dom
Auch in diesem Jahr drehten sich am 22. August 2019 wieder die 42 Gondeln des Riesenrades auf dem Hamburger Sommerdom rund um das Handwerk. Bei schönstem Sonnenschein konnten sich die Schülerinnen und Schüler ab der Stufe 9 bei Betrieben und Innungen über die Vielfalt des Handwerks mit seinen mehr als 100 Berufen informieren. Die Schüler konnten die Gondeln mehrfach wechseln und bekamen so viele Eindrücke über die unterschiedlichen Berufe.
Zahlreiche Innungen und über 20 Betriebe haben am Future Talk teilgenommen. Die Bandbreite der Berufe reichte vom Bäcker bis zum Schornsteinfeger, Fleischer, Fotografen und Friseure waren ebenso vertreten wie Maß- und Änderungsschneider, Textilreinigung und Gebäudereiniger. Auch Metallberufe oder Maler und Lackierer, Heizungs- und Klimatechnik sowie Uhrenmacher waren mit von der Partie.
Organisiert wurde der "Future Talk" von der Handwerkskammer Hamburg, unterstützt vom Hamburger DOM, dem Steiger Riesenrad der Familie Rosenzweig und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.
Von der VIG waren mit dabei:
- Fotografen-Innung Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern
- Friseur-Innung Hamburg
- Innung des Bekleidungshandwerks
Hamburg
- Innung für Informationstechnik
Hamburg
- Innung für Kälte- und Klimatechnik
Hamburg
Ausbildung zum Brandschutz-Helfer(gemäß Â§ 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2.)
Jedes Jahr gibt es in Deutschland unzählige Brände, die hohe Kosten zur Folge haben. Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus den Rechtsgrundlagen, wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" und Technische Regeln für Arbeitsstätten "Maßnahmen gegen Brände".
Im angebotenen Lehrgang zum Brandschutzhelfer vermitteln unsere Brandschutz-Experten Kenntnisse zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz in Theorie und Praxis. Durch die Teilnahme an unseren Lehrgängen zum Brandschutzhelfer kommen Sie Ihrer Unternehmerverpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung. Die nächsten Termine sind:
Mittwoch, 13. Januar 2021, von 09.oo - 14.3o Uhr
Dienstag, 09. Februar 2021, von 09.oo - 14.3o Uhr
Mittwoch, 24. Februar 2021, von 09.oo - 14.3o Uhr
Preis pro Teilnehmer EUR 99,00 (zzgl. 19% MwSt.)
Veranstaltungsort: Betriebssportverband Hamburg e.V., Wendenstraße 120, 20537 Hamburg
Bei Interesse senden Sie uns bitte die
Anmeldung (bitte hier klicken) ausgefüllt und unterschrieben zu.
Erste-Hilfe-Kurs
Erste Hilfe kann Leben retten, und wer weiß, wann jemand Hilfe braucht
Die VIG bietet in Zusammenarbeit mit dem DRK Erste-Hilfe-Kurse an. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, Ihre vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen oder im Grundkurs sich zum Ersthelfer im Betrieb zu qualifizieren.
können Sie den gewünschten Kurs und den passenden Termin direkt buchen.