Schneid-, Schleiftechnik- und Büchsenmacher-Innung Hamburg und Schleswig-Holstein
![messer1_9865](/images/messer1_9865_20383.jpg)
Heute beschäftigen sich die meisten Schneidwerkzeugmechaniker mit der Herstellung und dem Bearbeiten von im Handwerk oder industriell genutzten Werkzeugen wie Bohr- und Fräsköpfen, Großmesser in der Papierverarbeitung oder Sägen in der Holzwirtschaft. Einige Firmen haben sich auf die Herstellung und Bearbeitung von in der Medizin eingesetzten Operationswerkzeugen spezialisiert. Andere Firmen wiederum arbeiten traditionell im Fachbereich "Messerschmiede" und haben sich auf die Aufarbeitung (Schleifen und Reparaturen) von handgeführten Schneidwerkzeugen (Messer und Scheren aller Art) spezialisiert. Die Anforderungen an Präzision und Haltbarkeit der Werkzeuge ist dabei enorm hoch.
Die der Innung angeschlossenen Büchsenmacher sind insbesondere für die große Zahl der Jäger und Sportschützen von Interesse. Auch wenn heute einige große Versandhändler im Bereich der Jagd- und Sportwaffen tätig sind, sind es gerade die handwerklichen Büchsenmacher, die sich dadurch auszeichnen fachlich einwandfreie Reparaturen und Umbauten an Kurz- und Langwaffen vorzunehmen. Hierbei steht die Sicherheit immer an erster Stelle. Neben diesen Servicearbeiten, zu denen auch das Überprüfen und Einschiessen gehören, fertigen alle Büchsenmacher individuelle Waffen. Hier vor allem Langwaffen für die Jagd. Dies sind oft exklusive Einzelstücke. Aufgrund der hohen Anforderungen, die an einen Büchsenmacher in Form von behördlichen Auflagen gestellt werden, ist die Zahl relativ klein.
- Aus- und Weiterbildung
- Betriebe der Innung
- Termine und News
- Vorstand
Neue Mindestausbildungsvergütungen ab Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2020 gilt bundesweit eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung der Auszubildenden in dualen Ausbildungsberufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind.
Neue Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2025
Zum 01.01.2025 steigt die Mindestausbildungsvergütung auf:
682 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
805 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
921 Euro im 3. Ausbildungsjahr,
955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Die neuen Untergrenzen gelten für alle Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten darf.
Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres. Sie betragen 18 % für das zweite Ausbildungsjahr, 35 % für das dritte Ausbildungsjahr und 40 % für das vierte Ausbildungsjahr.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt bundesweit eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung der Auszubildenden in dualen Ausbildungsberufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind.
Neue Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2025
Zum 01.01.2025 steigt die Mindestausbildungsvergütung auf:
682 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
805 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
921 Euro im 3. Ausbildungsjahr,
955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Die neuen Untergrenzen gelten für alle Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten darf.
Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres. Sie betragen 18 % für das zweite Ausbildungsjahr, 35 % für das dritte Ausbildungsjahr und 40 % für das vierte Ausbildungsjahr.
Bei Fragen zu Berufsausbildungsangelegenheiten, Lehrverträgen, Zwischen -und Gesellenprüfungen, Freisprechungsfeiern, Lehrlingsstreitigkeiten, Prüfungsausschüssen oder Meisterkursen, wenden Sie sich bitte an:
Schneid-, Schleiftechnik- und Büchsenmacher-Innung Hamburg und Schleswig-Holstein
Marco Schimnick
Telefon: 040 357446 23
Fax: 040 357446 50
Email: schimnick@vig-hh.de
Telefon: 040 357446 23
Fax: 040 357446 50
Email: schimnick@vig-hh.de
Aug. Clauberg Nachf. Thiel KG
Große Straße 25, 24937 Flensburg
Telefon: 0461 25640, Fax: 0461-23949
Email: info@aug-clauberg.de, Internet: www.aug-clauberg.de
Reimer Johannsen GmbH
Telefon: 0461 25640, Fax: 0461-23949
Email: info@aug-clauberg.de, Internet: www.aug-clauberg.de
Reimer Johannsen GmbH
Haart 49, 24534 Neumünster
Telefon: 04321 2758, Fax: 04321 29325
Email: info@johannsen-jagd.de, Internet: www. johannsen-jagd.de
Klaus Koops - KOOPS Natur & Jagd Lübeck
Telefon: 04321 2758, Fax: 04321 29325
Email: info@johannsen-jagd.de, Internet: www. johannsen-jagd.de
Klaus Koops - KOOPS Natur & Jagd Lübeck
Hinter der Burg 3-11, 23552 Lübeck
Telefon: 0451 7070838, Fax: 0451 72305
Email: info@koops-luebeck.de, Internet: www. koops-luebeck.de
Telefon: 0451 7070838, Fax: 0451 72305
Email: info@koops-luebeck.de, Internet: www. koops-luebeck.de
Waffen Schrum GmbH & Co.
Hamburger Str. 3, 25782 Tellingstedt
Telefon: 04838 78900, Fax: 04838 789050
Email: info@waffen-schrum.de, Internet: www. waffen-schrum.de
Theilen Werkzeugschleiferei GmbH
Telefon: 04838 78900, Fax: 04838 789050
Email: info@waffen-schrum.de, Internet: www. waffen-schrum.de
Theilen Werkzeugschleiferei GmbH
Beerenweg 1 c, 22761 Hamburg
Telefon: 040 8902289, Fax: 040 898204
Email: theilen@t-online.de, Internet: www.heilen-gmbh.de
Telefon: 040 8902289, Fax: 040 898204
Email: theilen@t-online.de, Internet: www.heilen-gmbh.de
Schneid-, Schleiftechnik- und Büchsenmacher-Innung Hamburg und Schleswig-Holstein
Bei Schuldts Stift 3, 20355 Hamburg
Telefon 040 / 357446 0
Fax 040 / 357446 50
Email: info@vig-hh.de
Bei Schuldts Stift 3, 20355 Hamburg
Telefon 040 / 357446 0
Fax 040 / 357446 50
Email: info@vig-hh.de
____SAVE THE DATE____
Bundesinnungsversammlung vom 03.-05.11.2023 in der Pfalz.
Aufgrund der vielfältigen geldwerten Vorteile ist eine Innungsmitgliedschaft für viele Handwerksbetriebe betriebswirtschaftlich vorteilhaft; hinzu kommen noch die nicht in Geld messbaren, immateriellen Vorteile, wie z. B. die Bereitstellung von arbeitsrechtlichen Informationen.
Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied in der Schneid-, Schleiftechnik- und Büchsenmacher-Innung begrüßen zu dürfen.
Beitrittserklärung
Obermeister
![N.N.](/images/Person_NN_24804.jpg)
N.N.
Stv. Obermeister
![Eric Thiel](/images/Thiel_17113_20384.jpg)
Eric Thiel
Aug. Clauberg Nachf. Thiel KG
Aug. Clauberg Nachf. Thiel KG
Große Str. 25
24937 Flensburg
Telefon 0461 25640
Email: info@aug-clauberg.deInternet: www.aug-clauberg.de